Änderung des persönlichen Namens in Bosnien und Herzegowina
Die Gründe für die Namensänderung sind in 80% der Fälle Annahme des Mädchennamens, wegen des Ablaufs der sechsmonatigen Frist nach der Rechtskräftigkeit der Gerichtsurteils über die Ehescheidung (in den ersten sechs Monaten nach der Rechtskräftigkeit des Gerichtsurteils über die Ehescheidung kann der Mädchenname wieder übernommen werden, indem man eine Aussage beim Standesbeamtem in seinem Geburtsort unterschreibt, nach Ablauf der sechs Monate kann das nur im Namenänderungsverfahren vor dem zuständigen Innenministerium erfolgen). 5% der jüngeren Volljährigen beides Geschlechts, ändern ihren Namen aus folgenden Gründen: Änderung der altmodische Namen in modische Namen, Änderung nur eines Buchstabens im Namen meistens spezifisch für das Englische (x,y,q, oder w). In 10% der Fälle Anträge für die Namensänderung stellen Personon wegen der Übereinstimmung mit dem Nachnamen der Eltern (z.B. Kovacevic zu Kovac) und in 10% der Fälle geben sie keine Angaben und als Grung wird ein persönlicher Wunsch oder bessere Intergration angegeben.
Die Antragbearbeitung dauert cca. einen Monat oder länger, weil es zusätzlicher Überprüfungen benötigt und bewiesen werden muss, dass die Person den Namen nicht ändert, um gesetzliche Verpflichtungen zu vermeiden.
Namensänderung nach
Eheschließung in Bosnien und
Herzegowina Aus Anlass einer Eheschließung haben die Verlobten folgende Möglichkeiten für ihren zukünftigen Namen: Gemeinsamer
Familienname Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde. Gemeinsamer Familienname Es kann entweder der Name der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Wird hierfür ein aus mehreren Teilen bestehender Name herangezogen, können der gesamte Name oder Teile davon verwendet werden. Auch ein in einer früheren Ehe erworbener Familienname kann zum gemeinsamen Familiennamen in einer folgenden Ehe werden. Ein Doppelname aus einer früheren Ehe kann allerdings nicht in einer weiteren Ehe gemeinsamer Familienname werden. Getrennte Namensführung Ehegatten, die keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, behalten ihre bisherigen Familiennamen bei. Namen der gemeinsamen Kinder Allerdings muss dann bestimmt werden, welchen Familiennamen die gemeinsamen Kinder tragen werden. Es kann der Familienname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden. Alternativ können die Eltern bestimmen, dass das Kind einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erhält. Dieser darf aber höchstens aus zwei Teilen bestehen und muss durch einen Bindestrich getrennt werden. Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.
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